Revisionen

Automoto Walter bietet Revisionen für folgende Fahrzeugtypen an:
- Personenkraftwagen
- Motorräder
- Dreiräder
- Vierräder
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Art. 80/3° der Straßenverkehrsordnung eine erstmalige Revision innerhalb von 4 Jahren, und weiters eine periodische Revision alle 2 Jahre nach der ersten Revision vorsieht.
Um eine Revision vorzumerken, bitte füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus. Wir werden Sie dann so schnell wie möglich kontaktieren.